FAQ
Unter welchen Voraussetzungen kann ein Mensch Megaphon verkaufen?
Um das Megaphon verkaufen zu können, bedarf es einer Registrierung bzw. Berechtigung von unserer Seite. Jeden zweiten und vierten Donnerstag im Monat zwischen acht und zwölf Uhr, können Menschen, die Megaphon-Verkäufer:innen werden wollen, mit einer Wunsch-Standortadresse in unser Vertriebsbüro in die Mariengasse 24, 8020 Graz kommen. Dort wird diese Wunsch-Standortadresse von unserem Vertriebsteam überprüft und bei einem positiven Ergebnis wird eine Lizenz ausgestellt. Megaphon verkaufen können alle Menschen, die über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen, von Armut oder Ausgrenzung betroffen sind und durch den Megaphon-Verkauf ihre Lebensgrundlage aufbessern wollen. Für die Registrierung ist es irrelevant, woher die Menschen kommen und über welchen rechtlichen Status sie verfügen. Die Mehrheit der Megaphon-Verkäufer:innen sind Asylwerbende, die nicht arbeiten dürfen oder armutsbetroffenen Menschen aus den neuen EU-Ländern. Straßenzeitungen werden allgemein jedoch auch häufig von obdachlosen Staatsangehörigen verkauft. Aktuell gibt es in der Steiermark 270 registrierte Megaphon-Verkäufer:innen.
Warum dürfen Menschen Straßenzeitungen verkaufen?
Die Grundlage zum Straßenverkauf bildet § 47 des österreichischen Mediengesetzes. Dort steht, dass periodisch erscheinende Druckwerke „sowohl von einem festen Standort als auch auf der Straße” vertrieben werden dürfen.
Woher kriegen Verkäufer:innen ohne Lizenz das Megaphon?
Wir geben das Megaphon nur an registrierte Verkäufer:innen aus und halten sie dazu an, diese nicht weiterzugeben. Natürlich kann es dennoch vorkommen, dass das vereinzelt nicht eingehalten wird und so Hefte bei Dritten landen. Möglicherweise werden auch Exemplare die im Müll landen, zum Verkauf wiederverwendet.
Woran erkenne ich registrierte Megaphon-Verkäufer:innen?
Registrierte Megaphon-Verkäufer:innen tragen eine Lizenz – eine weiße Scheckkarte mit QR-Code – worauf ihr Name ist. Durch das Scannen des QR-Codes kann der Standplatz ermittelt werden.
Wo dürfen Megaphon-Verkäufer:innen verkaufen?
Das Megaphon darf grundsätzlich überall im öffentlichen Raum verkauft werden. Viele Standorte befinden sich auch im halböffentlichen Raum, z. B. vor Supermärkten. Auch das ist nach Absprache mit den jeweiligen Unternehmen möglich.
Sind Megaphon-Verkäufer:innen angestellte Mitarbeiter:innen?
Megaphon-Verkäufer:innen sind Selbstständige. Um 1,70 € pro Stück erwerben sie nach eigenem Ermessen eine gewisse Heftanzahl in unserem Vertriebsbüro und verkaufen diese dann um 3,40 € weiter. Somit bleibt die Hälfte des Verkaufspreises (zuzüglich Trinkgeld) bei ihnen. Die andere Hälfte wird zur Finanzierung des Gesamtprojekts verwendet. Darunter fallen die Produktionskosten, die Gehälter unserer Mitarbeiter:innen sowieso spezielle Angebote für die Verkäufer:innen, wie Deutschkurs, Arbeitsmarktintegration, Fußball, Chor usw.
Wie finanziert sich das Megaphon?
Das Megaphon ist eine Initiative der Caritas. Das Projekt wird über den Verkauf der Straßenzeitung selbst, über den Anzeigenverkauf, über Förderungen von Land Steiermark und Stadt Graz sowie über die Caritas finanziert. Das Weiterbestehen des Megaphons, ist also maßgeblich vom Erfolg des Verkaufs abhängig.
Wofür werden die Spenden an den Megafonds verwendet?
Der Megafonds wurde von uns als schnelle, direkte Hilfsmaßnahme während des ersten Corona-Lockdowns eingerichtet. Der Megaphon-Verkauf musste vom 16. März – 4. Mai 2020 eingestellt werden – eine massive existentielle Bedrohung für die Verkäufer:innen. Die über den Megafonds eingenommenen Spenden wurden in Form von Mietzuschüssen, Lebensmittelgutscheinen usw. direkt an sie ausbezahlt. Auch wenn die aktuelle Situation nicht mit jener im Frühling vergleichbar ist, trifft die Krise die Verkäufer:innen immer noch schwer. Auch weiterhin sind Spenden gut aufgehoben und landen bei jenen, welche sie am dringendsten benötigen. Hier spenden: www.megaphon.at/spenden
Dürfen Megaphon-Verkäufer:innen auch während der Corona-Ausgangsbeschränkungen verkaufen?
Laut Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ist der Straßenverkauf gestattet: „Nachdem nach § 2 Z 4 der Verordnung gemäß § 2 Z 1 des COVID-19-Maßnahmengesetzes, BGBl. II Nr. 98/2020, das Betretungsverbot für berufliche Zwecke nicht gilt, sofern sichergestellt ist, dass am Ort der beruflichen Tätigkeit zwischen den Personen ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten werden kann, ist dem Augustinverkäufer seine Tätigkeit erlaubt.“
Gibt es Schutzmaßnahmen für Verkäufer:innen und Käufer:innen?
Die Megaphon-Verkäufer:innen werden von uns laufend auf wichtige Schutzmaßnahmen hingewiesen und entsprechend ausgestattet. Aktuell zählen dazu aufgrund der Corona-Maßnahmen der Abstand von 1,5 Metern, die regelmäßige Verwendung von Desinfektionsmittel, das Tragen einer Atemschutzmaske und kontaktlose Bezahlung über eine Spardose. Zusätzlich haben die Verkäufer:innen von uns eine schriftliche Verkaufserlaubnis erhalten, um gegebenenfalls bei Nachfragen der Polizei etwas vorweisen zu können (obgleich das eigentlich nicht erforderlich sein sollte, da der Verkauf von Seiten der Regierung gestattet ist).
Wie kann ich Megaphon-Produkte kaufen, ohne auf die Straße zu gehen?
Neben dem Kauf auf der Straße bieten wir auch die Möglichkeit der Online-Bestellung an. Dafür braucht ihr uns nur ein Mail an megaphon@caritas-steiermark.at mit eurer Zustelladresse und den gewünschten Produkten schicken. Wir lassen euch dann eure Bestellung inklusive Rechnung (+ Porto) zukommen. Auf unserer Website findet ihr einen Überblick unserer aktuellen Sonderprodukte: www.megaphon.at/strassenmagazin/sonderprodukte
Auch über unseren Megaphon-Onlineshop können alle Sonderprodukte bestellt werden: www.megaphon.at/shop
Ihr wollt das Megaphon automatisch jeden Monat nachhause, in die Arztpraxis oder ins Büro geliefert bekommen? Auch das ist möglich. Einfach unser Solidaritäts-Jahresabo bestellen und mit 1 € täglich das Megaphon unterstützen: www.megaphon.at/jahresabo
Wie kann ich die Verkäufer:innen sonst noch unterstützen?
Schon ein Lächeln oder ein paar nette Worte können etwas Abwechslung in einen eintönigen und oftmals harten Arbeitstag bringen. Wer seine:n Stamm-Verkäufer:in eine Nachricht zukommen lassen möchte oder andere Ideen hat, unsere Verkäufer:innen zu unterstützen, kann uns unter megaphon@caritas-steiermark.at kontaktieren. Wir leiten Nachrichten gerne weiter 🙂 Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen wir die Kontaktdaten der Verkäufer:innen leider nicht weitergeben.